Allgemeine Geschäftsbedingungen von Birgit Messerschmidt (BM History) für Gästeführungen

In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der Führung und unter Auftragnehmer die Gästeführerin Birgit Messerschmidt zu verstehen.

(1) Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer bietet Gästeführungen in den Städten Erfurt und Arnstadt und deren Umgebung an. Das gesamte Führungsspektrum ist auf der Homepage des Auftragnehmers: www.bmHistory.de beschrieben. Die für die betreffende Führung angegebene Beschreibung zu Inhalt, Ort bzw. Route sowie Dauer und Honorar sind Inhalt des Vertrages zwischen Auftraggeber und -nehmer.

(2) Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.

Der Auftraggeber bucht ausschließlich unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die stillschweigende Annahme von Buchungen sowie Zahlungen durch den Auftragnehmer bedeuten kein Einverständnis mit entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers.

(3) Änderung, Ergänzung, Nebenabreden der Leistung

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt. Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Erfahrungen des Auftragnehmers beruht. Je nach Gruppengröße und –zusammenstellung sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen u. ä. zu berücksichtigen.

(4) Besonderheiten bei dem Betreten von Liegenschaften Dritter

Trotz sorgfältigster Planung kann der Fall eintreten, dass aufgrund einer besonderen Nutzung durch den Eigentümer oder durch Dritte eine Führung an einem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Ort – trotz anders lautender zuvoriger Bestätigung – kurzfristig nicht möglich ist. Dadurch erforderliche Änderungen der Leistung begründen keinen Gewährleistungsanspruch und haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.

(5) Gruppengröße

Die Führungen sind für eine Gruppengröße von 20 Personen konzipiert. Bei einer größeren Teilnehmerzahl ist eine gesonderte Absprache erforderlich.

(6) Honorar

Das Honorar für eine Führung richtet sich nach Dauer, Gruppengröße und Thema. Die auf der Homepage veröffentlichten Leistungsbeschreibungen und jeweils angegebenen Honorare sind gültig.

Sofern hiervon abweichend ein anderes Honorar schriftlich vereinbart wurde, hat diese individuelle Vereinbarung Vorrang. Auf § 305 b BGB wird hingewiesen (Vorrang der Individualabrede gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Die aufgeführten Honorare gelten für zusammenhängende Führungen ohne Pausen.

In diesen Preisen ist keine Umsatzsteuer enthalten, da der Auftragnehmer Kleinunternehmer i. S. von § 19 UStG ist.

Übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Planung und Organisation einer auf den Wünschen des Auftraggebers basierenden Spezial-Führung, kann der Auftragnehmer eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises, zahlbar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, verlangen.

(7) Zahlung

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer in Euro bar und in vollem Umfang.

Sofern eine Quittung i. S. von § 368 BGB bzw. eine Rechnung i. S. von § 14 UStG gewünscht wird, wird der Auftraggeber gebeten, dies dem Auftragnehmer vorab mitzuteilen. Werden während der Leistungserbringung Zusatzleistungen mit dem Auftragnehmer ausgehandelt, sind diese zusätzlich und sofort in bar zu bezahlen.

(8) Eintrittsentgelte

Anfallende Eintrittsentgelte sind vom Auftraggeber selbst vor Ort im eintrittspflichtigen Objekt zu zahlen und werden nicht vom Auftragnehmer verauslagt.

(9) Wartezeit des Auftragnehmers

Verspätungen des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer über dessen Mobilfunk-Telefon schnellstmöglich mitzuteilen.

Der Auftraggeber wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das vollständige Erscheinen der Gruppe des Auftraggebers. Muss infolge der Verspätung des Auftraggebers der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch das ursprünglich vereinbarte Honorar zu entrichten.

Bei Verspätungen des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Honorars. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 30 Minuten 30,00 Euro zusätzlich als Honorar berechnet.

Bei einer Verspätung von 40 Minuten oder mehr kann der Auftragnehmer von dem Auftrag zurücktreten. Der Honoraranspruch des Auftragnehmers besteht in diesem Falle ungemindert fort.

(10) Rücktritt durch den Auftragnehmer

Sofern der Auftragnehmer aus zwingendem Grund einen anderen Gästeführer mit der Führung beauftragen möchte, hält der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber Rücksprache. Auf dessen in § 309 Nr. 10 Buchstabe b BGB genannten Rechte (Vertragslösung) wird verwiesen.

Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(11) Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen.

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt:

Bis 28 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, 27 bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des vereinbarten Honorars, ab dem 14. Tag vor Leistungsbeginn der vereinbarte Preis in voller Höhe.

Der Auftragnehmer behält sich vor, bereits erbrachte Leistungen für die Planung und Organisation einer Spezial-Führung (s. Ziff. (6)) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das vollständige, vorher vereinbarte Honorar fällig.

Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Beginn der Führung infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbarten Honorars.

(12) Urheberrecht und andere Rechte des Auftragnehmers

Bild- und Filmaufnahmen des Auftragnehmers dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Jegliche Art von Veröffentlichung, insbesondere im Internet ist nicht gestattet.
Der Auftraggeber informiert hierüber alle Führungsteilnehmer vor der Führung. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Ausgegebenes Bild- und Lehrmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers auf keine Weise vervielfältigt werden.

(13) Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken und eventuelle Schäden bzw. Störungen zu vermeiden.

Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer vor Vertragsabschluss auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z. B. Geh- und Stehbehinderungen, Altersgruppe o. ä.) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

Sofern der Auftraggeber nicht persönlich an der Führung teilnimmt, benennt er spätestens bei Vertragsabschluss dem Auftragnehmer eine Person, die bei der Führung anwesend sein wird und bevollmächtigt ist, Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Auftraggeber abzugeben und entgegen zu nehmen.

Evtl. mögliche Beanstandungen sind unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung schriftlich beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach sechs Monaten, beginnend mit dem Ende der vereinbarten Leistung.

(14) Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Über die Mitgliedschaft des Auftragnehmers im Verein der Gästeführer Erfurt e. V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.bvgd.org .

Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen, die aus diesem Grund an der Führung selbst teilzunehmen haben.

Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere in der Stadt Erfurt eine erhöhte Gefahr durch Straßenbahnverkehr besteht.

(15) Geltendes Recht

Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(16) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Erfurt.

(17) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge.

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.